Für ALLE unsere Einrichtungen gilt für Patienten auch nach dem 28.02.2023 weiter die FFP2-Maskenpflicht.
Zwar hebt Bayern die landeseigenen Regelungen auf. Es gilt jedoch weiter das Infektionsschutzgesetz des Bundes!
Für ALLE unsere Einrichtungen gilt für Patienten auch nach dem 28.02.2023 weiter die FFP2-Maskenpflicht.
Zwar hebt Bayern die landeseigenen Regelungen auf. Es gilt jedoch weiter das Infektionsschutzgesetz des Bundes!
Leave a Reply